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Hinweise nach § 18 Batteriegesetz

Verbraucher sind gesetztlich verpflichtet, Altbatterien wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben.
Batterien können Sie nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben oder an uns zurücksenden (ggf. anfallende Versandkosten werden nicht von uns erstattet). Die Entsorgung von Batterien im Hausmüll ist gemäß Batteriegesetz ausdrücklich verboten.
Batterien die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes z.B. "Cd" für Cadium. "Pb" für steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.